AGB

1. Vertrag

1.1 Vertragsabschluss
Der Mitgliedsvertrag kommt durch die Unterzeichnung beider Parteien in Schriftform zustande. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist die vollständige und korrekte Angabe aller vertragsrelevanten Daten sowie Annahme durch das Studio.

1.2 Leistungsumfang
Mit Abschluss des Mitgliedsvertrags ist das Mitglied berechtigt, die Einrichtung und Angebote des Studios im Rahmen der jeweils gültigen veröffentlichten Öffnungszeiten zu nutzen. Die Nutzung setzt eine gültige und aktive Mitgliedschaft voraus. Das Studio behält sich Änderungen im Leistungsumfang und bei den Öffnungszeiten aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen vor, sofern diese dem Mitglied zumutbar sind.

1.3 Minderjährige
Das Mindestalter für den Abschluss einer Mitgliedschaft beträgt 15 Jahre. Für Jugendliche unter 18 Jahre ist zwingend die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu erbringen. Die Einwilligung muss bei Vertragsabschluss in geeigneter Form z. B. Unterschrift auf dem Vertrag oder separate Einverständniserklärung vorliegen. Ohne Vorlage dieser Einwilligung kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Für Mitglieder unter 18 Jahren haften der bzw. die gesetzlichen Vertreter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

2. Studionutzung

2.1. Verhaltensregeln und Gerätenutzung
Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen, die Geräte und die Räumlichkeiten des Studios pfleglich und sachgerecht zu behandeln sowie Rücksicht auf andere Mitglieder zu nehmen. Die jeweiligen Trainingsgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der jeweiligen Gebrauchshinweise genutzt werden. Bei grob unsachgemäßem Verhalten, Belästigung anderer Mitglieder oder wiederholter Pflichtverletzung, kann das Studio die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen.

2.2 Nutzung der Spinde
Das Studio stellt seinen Mitgliedern während des Aufenthalts im Studio verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Nutzung ist ausschließlich für die Dauer des eigenen Trainingsaufenthalts vorgesehen. Eine dauerhafte oder übermäßige Nutzung der Spinde über den Trainingszeitraum hinaus ist nicht gestattet. Das Studio haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, es sei denn, dieser beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch das Studio. Die Mitglieder werden gebeten, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1 Änderung persönlicher Angaben
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio unverzüglich alle Änderungen vertragsrelevanter Daten mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung sowie Änderungen der gesetzlichen Vertretung (bei Minderjährigen). Entstehen dem Studio aufgrund unterlassener Mitteilung zusätzliche Kosten (z. B. Rücklastschriften oder Mahnaufwand) sind diese vom Mitglied zu tragen.

3.2 Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied verpflichtet sich zu einem rücksichtsvollen, ordentlichen und sachgerechten Verhalten im Studio sowie zur pfleglichen Nutzung der Trainingsgeräte und Einrichtungen. Jegliche Störung des Trainingsbetriebs, Belästigung anderer Mitglieder oder unsachgemäße Nutzung von Geräten ist zu unterlassen. Verstößt das Mitglied trotz Abmahnung gegen diese Pflichten, ist das Studio berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug

4.1 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der Mitgliedsbeitrag sowie anfallende Gebühren (z. B. Anmeldegebühr) werden mit Vertragsabschluss fällig. Die monatlichen Beiträge sind jeweils zum ersten eines Monats im Voraus zu zahlen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

4.2 Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten (Rücklastgebühren) vom Mitglied zu tragen.

4.3 Zahlungsweise und SEPA-Lastschrift
Die Zahlung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied verpflichtet sich, dem Studio ein entsprechendes schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist sicherzustellen, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichende Deckung aufweist.

4.4 Zahlungsverzug und Mahnung
Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, ist das Studio berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine angemessene Mahnpauschale zu verlangen. Darüber hinaus kann das Studio das Mitglied vorübergehend von der Nutzung des Studios ausschließen, bis der Zahlungsrückstand vollständig ausgeglichen ist.

4.5 Gesamtfälligkeit bei Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen oder einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird der bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt noch ausstehende Beitrag in einer Summe fällig.

4.6 Änderung der Mitgliedsbeiträge
Das Studio behält sich vor, die Mitgliedsbeiträge anzupassen, sofern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern. Eine solche Änderung kann insbesondere bei gestiegenen Betriebs-, Energie- oder Personalkosten erfolgen. Die Beitragserhöhung wird dem Mitglied spätestens vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Das Mitglied hat das Recht, einer Beitragserhöhung zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung, gilt die Erhöhung als genehmigt. Hierauf wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

4.7 Unvorhergesehene Leistungshindernisse
Wird die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen aus Gründen, die das Studio nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar erschwert (Behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, Pandemien, Naturkatastrophen, technische Störungen, etc.), so ruht die Leistungspflicht des Studios für die Dauer und im Umfang der Behinderung. In diesem Zeitraum besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Mitgliedsbetrags, sofern dem Mitglied ein Nachholrecht eingeräumt wird oder der Zeitraum verhältnismäßig kurz ist. Dauert das Leistungshindernis länger als 30 aufeinanderfolgende Tage, so kann jedes Vertragsverhältnis durch das Mitglied mit einer Frist von einem Monat außerordentlich gekündigt werden.

5. Dauer der Mitgliedschaft, Stilllegung, Kündigung

5.1 Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit)
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer (6, 12 oder 24 Monate) und beginnt mit dem vertraglich festgelegten Startdatum. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die ausgewählte Laufzeit als verbindlich.

5.2 Vertragsverlängerung
Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

5.3 Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer Kündigung kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen für einen bestimmten Zeitraum stillgelegt werden. Während dieser Zeit ist kein Mitgliedsbeitrag zu entrichten und das Mitglied ist nicht zur Nutzung des Studios berechtigt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, es bedarf die Zustimmung des Studios.

5.4 Ordentliche Kündigung und Beitragspflicht bei Krankheit oder Abwesenheit

Kündigungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) erklärt werden. Im Krankheitsfall bleibt die Beitragspflicht grundsätzlich bestehen. Bei dauerhafter Sportuntauglichkeit, ist eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft möglich, sofern diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird (§ 314 BGB). Vorübergehende Erkrankungen wie z. B. Erkältung, Grippe oder eine urlaubsbedingte Abwesenheit führen nicht zur Beitragsbefreiung. Schwerwiegende Verstöße gegen vertragliche Pflichten (z. B. wiederholter Zahlungsverzug oder grobes Fehlverhalten) berechtigen das Studio zur außerordentlichen Kündigung.

5.5 Form
Kündigungen sind unter Angabe des vollständigen Namens in Textform zu erklären. (z. B. per E-Mail oder Brief). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung im Studio.

5.6 Außerordentliche Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden (§ 314 BGB). Ein Umzug stellt in der Regel keinen wichtigen Grund dar. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Attest eine dauerhafte Sportuntauglichkeit nachgewiesen wird. Die Kündigung wird mit Zugang des Attests wirksam.

6. Haftungsbeschränkung

6.1 Allgemeine Haftung des Studios
Das Studio haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2 Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.3 Haftung für mitgebrachte Gegenstände
Das Studio haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, dieser beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.4 Eigenverantwortung des Mitglieds
Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der Trainingsgeräte auf eine sachgerechte Bedienung zu achten. Eine Haftung für Sportunfälle, die auf das Mitglied zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

6.5 Meldepflicht bei Mängeln
Etwaige Mängel an Geräten oder Einrichtungen sind dem Studio unverzüglich zu melden.

7. Datenschutz

7.1 Datenschutz und Datenspeicherung
Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung und Verwaltung des Mitgliedsvertrags gemäß Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO.
Erfasst und gespeichert werden nur die im Vertrag angegebenen Daten.
Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich intern durch das Studio. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer an gesetzlich verpflichtende Stellen oder im Rahmen gesetzlich zulässiger Auftragsverarbeitung.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderung der Vertragsbedingungen
Das Studio ist berechtigt, die Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds zumutbar sind (z. B. bei rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Veränderungen). Änderungen werden dem Mitglied rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Hierauf wird das Mitglied in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

8.2 Nebenabreden und Textform
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.

8.3 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.

8.4 Aufenthaltstitel
Der Abschluss eines Mitgliedsvertrages ist nur für Personen mit einem in Deutschland gültigen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Aufenthaltstitel zulässig, der den rechtmäßigen Aufenthalt erlaubt. Das Studio ist berechtigt, bei Vertragsabschluss einen geeigneten Nachweis hierüber zu verlangen.

8.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt. Lücken im Vertrag sind entsprechend dem mutmaßlichen Willen der Parteien zu schließen.